Auf geringere Beiträge können sich die meisten der 1,5 Millionen Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einstellen, die im August ihre Beitragsbescheide von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhalten werden. Wie die SVLFG heute mitteilte, liegt den Rechnungen erneut der im letzten Jahr eingeführte bundeseinheitliche Beitragsmaßstab zugrunde. Der werde bei allen Startschwierigkeiten und möglichen Verbesserungen überwiegend akzeptiert.
Laut SVLFG-Angaben tragen ein um 1 % gesunkener Umlagebedarf und die Absenkung des Hebesatzes um 5 % tendenziell zur Beitragsentlastung bei. Relativiert werde die Entlastung durch steigende Grundbeiträge sowie die angekündigte Senkung der Bundesmittel auf 100 Mio Euro.
Im Ergebnis werde der Beitrag nicht für alle Mitglieder sinken, räumt der Bundesträger ein. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten seien in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden. Der Grundbeitrag werde für alle Mitglieder steigen. Es werde deshalb Gewinner und Verlierer geben.
Komme es bei unveränderten Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese der Sozialversicherung zufolge durch eine Härtefallregelung auf 70 % begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt. Für viele der ehemaligen regionalen Berufsgenossenschaften existierten Sondervermögen, die bis 2017 eingesetzt würden, um die Beitragsangleichung abzumildern. AgE
(20.07.2015)