Monsanto wendet sich von Syngenta ab

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der US-Saatgut- und Pflanzenschutzmittelkonzern Monsanto hat sein Übernahmeangebot an den Schweizer Wettbewerber Syngenta nach dessen wiederholter Ablehnung zurückgezogen. Wie das US-Unternehmen gestern berichtete, war der angebotene Kaufpreis von bisher 449 sfr (415 Euro) auf 470 sfr (434 Euro) je Aktie erhöht worden; Syngenta sprach unterdessen von einer verbesserten Offerte über 433 sfr (400 Euro) pro Anteil. Die Differenz ergibt sich unter anderem aus der unterschiedlichen Bewertung beider Unternehmen der im Angebot inbegriffenen 30-prozentigen Unternehmensanteile an der Fusion.
Der Vorstand habe das verbesserte Angebot einstimmig abgelehnt, hieß es am Mittwoch aus Basel. Zum einen liege die gebotene Summe deutlich unter dem Wert Syngentas, zum anderen sei eine mögliche Abwicklung vor kartellrechtlichem Hintergrund viel zu risikobelastet, wiederholte die Unternehmensführung ihre bereits im Mai vorgebrachten Argumente. Ferner habe sich Monsanto in mehreren Punkten nicht klar genug geäußert, um das Angebot hinreichend prüfen zu können. So sei beispielsweise keine Einschätzung zu Kosten- und Ertragssynergien erfolgt, und auch die Nettoerlöse aus den Verkäufen der Samen und Traits seien nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden.
Als Konsequenz der erneuten Zurückweisung zog Monsanto sein Angebot zurück und kündigte an, sich künftig auf sein Kerngeschäft und Aktienrückkäufe zu konzentrieren. Zudem bekräftigte die Konzernführung um den Vorstandsvorsitzenden Hugh Grant, das Ergebnis je Aktie plangemäß von 2014 bis 2019 zu verdoppeln. Unterdessen brach der Kurs der Syngenta-Aktie nach Bekanntwerden der gescheiterten Verhandlungen gestern um fast 20 % ein, konnte jedoch im Laufe des heutigen Vormittags wieder zulegen. AgE (29.08.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl