Nachdem das französische Verfassungsgericht die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen von Umweltministerin Ségolène Royal zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung gekippt hat, konnte sie jetzt wieder einen Erfolg in dieser Sache verbuchen. Ende August vereinbarte sie mit allen Einzelhandelsunternehmen des Landes ein freiwilliges Übereinkommen, um die Vernichtung von Lebensmitteln zu verringern. Die Unternehmen verpflichten sich, wortgetreu die Teile des Gesetzes anzuwenden, die vom Verfassungsgericht gekippt worden sind, erklärte die Ministerin im Anschluss an das Treffen in ihrem Haus.
Zu den Mitunterzeichnern gehören Systéme U, die Casino-Gruppe, Leclerc, Carrefour, Aldi, Auchan France, Simply Market, Cora, Lidl und Picard. Sie sicherten zu, Präventionsmaßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung umzusetzen und keine unverkauften, verzehrbaren Produkte zu vernichten. Zudem werden sie es künftig der Lebensmittelindustrie nicht mehr untersagen, unter eigenen Handelsmarken angebotene Produkte, die an den Lieferanten zurückgeschickt werden, zu spenden. Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² werden Vereinbarungen mit karikativen Einrichtungen abschließen, um Lebensmittelspenden zu erleichtern. Nicht enthalten sind in der Übereinkunft die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen bei Nichteinhaltung.
In drei Monaten will Royal eine erste Zwischenbilanz ziehen. Bei Nichtbeachtung der Vereinbarung kündigte sie ein neues Gesetz an. Zugleich betonte sie, dass allein das Engagement des Handels zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung nicht ausreiche. Daher wolle sie demnächst auch mit karikativen Einrichtungen zusammenkommen, um etwa Lösungen für logistische Probleme - insbesondere in der Kühlkette - zu finden. In der Pflicht seien aber auch die Privathaushalte. AgE
(05.09.2015)