Gebühren für Routinekontrollen im Futtermittelbereich rechtlich zulässig

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Das Land Niedersachsen darf Futtermittelbetriebe zu Gebühren für Routinekontrollen heranziehen. Das steht im Einklang mit europäischen und landesrechtlichen Vorschriften. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Oldenburg, das gestern die Urteile in drei Klagen den Beteiligten zugestellt hat. In zwei Verfahren wurden die Klagen abgewiesen.
Die betreffenden Klägerinnen sind durch die konkrete Gebührenfestsetzung nach Überzeugung des Gerichts nicht in ihren Rechten verletzt. Sie seien durch die pauschale Gebührenfestsetzung „nur begünstigt worden“. Lediglich eine der Klagen hatte dem Gericht zufolge teilweise Erfolg, da die Klägerin in diesem Verfahren mit zu hohen Gebühren belastet worden sei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; es kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht werden.
Die Verwaltungsrichter konstatierten aber auch, dass die konkreten Gebührensätze zu weitgehend pauschalierten. Bei der Kontrolle von Betrieben hätte nach zwei Gruppen von Betriebsarten - Hersteller von Futtermitteln sowie Händlern und Spediteuren - unterschieden werden müssen. Ferner hätte bei der Probenahme und -untersuchung danach differenziert werden müssen, ob es sich um Einzel- oder um Mischfutter handle. Die Unterschiede beim Kontrollaufwand für die jeweiligen Betriebs- beziehungsweise Futtermittelarten seien zu groß, als dass jeweils eine einheitliche Gebühr festgesetzt werden dürfte. Bei der Gebühr für die Importkontrolle hätte berücksichtigt werden müssen, dass der Aufwand für die einzelnen Sendungen sehr unterschiedlich sei.
Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) kam indes zu der Schlussfolgerung, dass das Gericht die Gebührenfestsetzung für „rechtswidrig“ erklärt habe. „Mit Genugtuung stellen wir fest, dass das Verwaltungsgericht unserer Rechtsauffassung in vollem Umfang gefolgt ist“, erklärte DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn. Die dennoch erfolgte Abweisung von zwei der drei Klagen aus „prozesstechnischen Überlegungen“ sei „völlig unverständlich“. Radewahn forderte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf, umgehend für die Aussetzung der bestehenden Kostenbescheide zu sorgen und die Verordnung zurückzunehmen. AgE (21.09.2015)
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