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Die Bundesregierung ist dagegen, die Bestandsgrößen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu deckeln. Man gehe davon aus, dass die Einführung von Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen keinen Beitrag zur Erhöhung des Tierwohls leisten würden, heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, auf eine Schriftliche Frage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann.
Bleser beruft sich auf das jüngste Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik. Der komme darin zum Ergebnis, dass es keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Herdengröße und dem Tierwohl gebe. Den Wissenschaftlern zufolge seien die Zusammenhänge zwischen Größenmerkmalen und Tierwohl nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht eindeutig.
Bei der Linken stieß Blesers Antwort auf Unverständnis. Man habe nie behauptet, dass Tierwohl eine Frage der Bestandsgröße sei, erklärte Agrarsprecherin Tackmann. Dennoch dürften Tierbestandgrößen keine nach oben offene Richterskala sein, sondern müssten gedeckelt werden, nicht zuletzt aus ethischen Gründen.
Tackmann hält es beispielsweise für ethisch nicht zu rechtfertigen, im Tierseuchenverdachtsfall 40 000 gesunde Schweine oder 400 000 Hähnchen zu keulen. Eine Deckelung sei auch deshalb erforderlich, weil die Tierseuchensituationen in Regionen mit sehr hohen Tierbestandsdichten ungleich dramatischer seien. Hinzu kämen hohe Umweltbelastungen in solchen Regionen durch Emissionen oder durch die Ver- und Entsorgung. AgE
(28.09.2015)