Nach dem kräftigen Preisabschlag von 6 Cent/kg für Schlachtschweine in der vergangenen Woche hat sich die Situation am deutschen Schweinemarkt wieder einigermaßen beruhigt. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) musste heute keine weiteren Korrekturen nach unten an ihrer Leitnotierung vornehmen, sondern konnte diese auf dem Niveau von 1,42 Euro/kg Schlachtgewicht (SG) bestätigen. Das keineswegs mehr zu reichliche Angebot schlachtreifer Schweine könne bei guter Nachfrage der Schlachtbetriebe zügig und zeitnah am Markt zu unveränderten Preisen platziert werden, stellte die VEZG fest.
Nach Angaben der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hat sich die Stimmung unter den Mästern seit Wochenbeginn wieder etwas aufgehellt, da die Überhänge der Vorwoche rasch abgebaut wurden und der Druck nachgelassen hat. Die jetzt zur Verfügung stehenden Stückzahlen ließen sich reibungslos vermarkten. Andere Marktexperten wiesen darauf hin, dass die gegenwärtige trockene Witterungsphase auch von den Schweinemästern für Feldarbeiten wie die Maisernte genützt werde und die Vermarktung von Schlachttieren nicht immer die allerhöchste Priorität besitze.
In anderen EU-Staaten tendieren die Schlachtschweinepreise stabil bis schwächer. Bei den anstehenden Notierungen in der zweiten Wochenhälfte können die Mäster in Belgien, Österreich und den Niederlanden ebenfalls mit unveränderten Auszahlungspreise rechnen. In Frankreich könnte es am Marché du Porc Breton dagegen erneut zu leichten Abschlägen kommen. Neben der Bigard-Gruppe hat nun auch Cooperl von der nationalen Leitnotierung unabhängige Hauspreise eingeführt und zahlte zuletzt einen Basispreis von 1,30 Euro/kg SG.
Weiterhin großer Druck ist in Spanien zu spüren: Das Schlachtschweineangebot sei groß, die Schlachtgewichte stiegen und die Schlachtbetriebe orderten nur das Nötigste, berichteten dortige Analysten. Die Notierung am Mercolleida dürfte ihnen zufolge am morgigen Donnerstag zwischen 3 Cent und 4 Cent je Kilogramm Lebendgewicht nachgeben. AgE
(01.10.2015)