Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Antrag auf Ausnahme Deutschlands vom Anbaugebiet bereits zugelassener oder in der Warteschleife befindlicher gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gestern nach Brüssel abgeschickt. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Die Frist zur Einreichung einer entsprechenden Bitte, die von der EU-Kommission dann an die betroffenen Unternehmen weitergeleitet wird, läuft am 3. Oktober ab.
Wie die Kommission unterdessen mitteilte, sind bis zum Dienstag dieser Woche Schreiben von insgesamt elf Mitgliedstaaten in Brüssel eingegangen, darunter Frankreich, Griechenland Österreich, Polen, Ungarn und die Niederlande. Der Schritt stellt die sogenannte Option 1 im Opt-out-Verfahren dar. Dabei werden die Unternehmen aufgefordert, eigenständig auf eine Anbauzulassung in bestimmten Teilen der EU zu verzichten. Zusätzlich besteht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, gesetzliche Verbote zu erlassen; dies aber könnte Klagen mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen. AgE
(02.10.2015)