Insgesamt 19 EU-Mitgliedstaaten haben bei der Europäischen Kommission fristgerecht bis zum vergangenen Samstag beantragt, vom Anbaugebiet bereits zugelassener oder in der Warteschleife befindlicher gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausgenommen zu werden. Die Brüsseler Behörde veröffentlichte am Sonntag eine abschließende Liste und erinnerte daran, dass derzeit ohnehin nur eine gentechnisch veränderte Maissorte in der EU angebaut werden dürfe, nämlich MON810. Damit verzichten neben dem mit Abstand wichtigsten Anbauland für Monsanto-Mais, nämlich Spanien, lediglich noch sieben der 28 EU-Staaten vollständig und jeweils eine Region von zwei Mitgliedsländern auf die Nutzung der sogenannten Option 1. Es handelt sich dabei um Estland, Finnland, Irland, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Schweden sowie um England innerhalb von Großbritannien und Flandern in Belgien.
Mit der Option 1 werden die Unternehmen aufgefordert, eigenständig auf eine Anbauzulassung in bestimmten Teilen der EU zu verzichten. Auch Deutschland wünscht die Herausnahme des eigenen Territoriums. Die Hersteller des GVO-Saatguts haben einen Monat Zeit, um zu reagieren. Der US-Konzern Monsanto ließ bereits im August verlauten, die Anfragen fallweise prüfen zu wollen. Auch jene Staaten und Regionen, die die Option 1 nicht nutzen, können jederzeit ein gesetzliches Anbauverbot erlassen, das aber nicht mit Gesundheits- oder bereits ausgeschlossenen Umweltbedenken begründet werden darf. AgE
(06.10.2015)