Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ab sofort ihr Programm Liquiditätssicherung auch für Veredlungsbetriebe einschließlich Ferkelerzeuger geöffnet, außerdem für Unternehmen, die von den Folgen der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt. Wie die Rentenbank heute weiter mitteilte, können Unternehmen ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten würden die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse gemäß dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) vornehmen.
Die Förderdarlehen werden laut Rentenbank zu den besonders günstigen Top-Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betrügen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Darlehen seien mit mindestens einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz nach Angaben des Kreditinstituts in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,00 % und 1,26 %.
Die Rentenbank wies auch darauf hin, dass die Europäische Union Deutschland 69,2 Mio Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt habe. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plane, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen zu gewähren. Antragsstelle für die Zuschussgewährung solle die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für die Zuschussgewährung und die Festlegungen zur Bestimmung der Höhe des Zuschusses seien derzeit noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Anforderungen an die Ausgestaltung der Darlehen sei jedoch davon auszugehen, dass die Darlehen aus ihrem Programm Liquiditätssicherung zuschussfähig sein werden, so die Rentenbank. AgE
(09.10.2015)