Bioland hat die Forderung der Agrarministerkonferenz begrüßt, den möglichen Transport von leicht flüchtigen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen über weite Strecken im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Zugleich kritisierte Verbandspräsident Jan Plagge erneut, dass Wirkstoffe, die leicht verdampften und weit verfrachtet würden, überhaupt zugelassen seien.
Wir können nicht akzeptieren, dass konventionelle wie ökologisch wirtschaftende Bauern den Anbau bestimmter Kulturen einstellen müssen, weil die Behörden bei der Zulassung von Pestiziden versagen, erklärte Plagge. Die Landwirte blieben auf dem Schaden sitzen, weil der Verursacher eines Eintrages bei einer Fernverwehung nicht festgestellt werden könne.
Die Länderagrarminister hatten auf ihrer Konferenz in Fulda mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass bestimmte Pestizidwirkstoffe wie beispielsweise Pendimethalin oder Prosulfocarb aufgrund ihrer hohen Flüchtigkeit durch Thermik und Wind über weite Strecken verfrachtet werden und in Kulturen, die nicht mit den Wirkstoffen behandelt wurden, zu erhöhten Rückständen führen können.
Nach Auffassung der Minister müssen diese Erkenntnisse im Zulassungsverfahren von Pestizidwirkstoffen Berücksichtigung finden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird gebeten, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen. Bereits in die anstehende Neubewertung von Pendimethalin müssten die Erkenntnisse zu Fernverwehungen einfließen. AgE
(11.10.2015)