NEC-Richtlinie: DBV appelliert an Europaabgeordnete

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat das Europäische Parlament dazu aufgerufen, im Zuge der am nächsten Mittwoch anstehenden Abstimmung über eine Verschärfung der EU-Luftreinhaltungsvorschriften realistische und machbare Obergrenzen für landwirtschaftliche Emissionen zu setzen. Der DBV warnt in einem Schreiben an Europaabgeordnete davor, dass durch überzogene Vorgaben gerade die kleineren und mittleren Betriebe zur Aufgabe gedrängt würden. Diese könnten die mit den Reduktionszielen verbundenen Verschärfungen bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und bei der Abluftreinigung nicht erfüllen. Ohne Neuinvestitionen in Ställe wären aber viele sinnvolle Weiterentwicklungen tiergerechter Haltungsverfahren blockiert, gibt der DBV zu bedenken.
Hintergrund ist die Neufassung der EU-Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie). Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte im Juli unter anderem die Forderung verankert, den hauptsächlich von der Landwirtschaft verursachten Ammoniakausstoß in Deutschland bis 2025 um 46 % zu senken. Ferner hält die Mehrheit der Ausschussmitglieder an einer Verringerung der Methanemissionen bis 2030 fest, und zwar um 33 % im EU-Durchschnitt beziehungsweise 39 % in der Bundesrepublik.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken erklärte, ohne grundsätzliche Änderungen am Entwurf der NEC-Richtlinie „wird es zu enormen Strukturbrüchen und Fehlentwicklungen in der deutschen Tierhaltung und insbesondere auch in der Milchviehhaltung kommen“. Der Bauernverband schlägt vor, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reduzierung der Ammoniakemissionen bis 2030 grundlegend überarbeitet. In den Schlussverhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat müsse eine fairere Lastenteilung innerhalb Europas zur Ammoniakminderung erreicht werden. AgE (25.10.2015)
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