Die von Bund und Ländern im Rahmen der jüngsten Agrarministerkonferenz erzielte Einigung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen wird rechtlich fixiert. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung Anfang November einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung der Bundesregierung zuleiten. Das empfiehlt zumindest der Agrarausschuss der Länderkammer.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und seine Länderkollegen hatten sich Anfang Oktober in Fulda auf eine Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhaltungen bis zum 31. Dezember 2025 verständigt. Diese Frist sei geboten, weil die betroffenen Halter im Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage in die Kleingruppenhaltung investiert hätten und das Bundesverfassungsgericht diese Haltungsform inhaltlich nicht beanstandet habe, heißt es im vorliegenden Verordnungsentwurf.
Darin wird auch geregelt, dass in besonderen Fallgestaltungen die Kleingruppenhaltung bis Ende 2028 auf Antrag genehmigt werden kann. Als Voraussetzung wird genannt, dass ein früheres Auslaufen einen Antragsteller übermäßig hart und unzumutbar oder in hohem Maße unbillig trifft. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn verfassungsrechtliche Positionen des Tierhalters berührt seien. AgE
(27.10.2015)