Die Reform der EU-Regeln über das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel ist unter Dach und Fach. Das Europaparlament unterstützte am Mittwoch in Straßburg grundsätzlich einen bereits im Juni mit dem Rat gefundenen Kompromiss. Künftig wird die Zulassung einem zentralisierten Verfahren auf europäischer Ebene unterworfen. Bislang sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich. Ziel ist ein effizienterer und unbürokratischerer Antragsprozess, mit dem die Vermarktung sicherer und innovativer Lebensmittel beschleunigt werden soll. Als neuartig gelten Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 weitgehend unbekannt waren; dazu zählen auch Produkte, die anderswo traditionell verzehrt werden, beispielsweise Insekten.
Erstmals werden auch generische Produkte berücksichtigt, bei denen eine einzige Zulassung von beliebig vielen Unternehmen genutzt werden könnte. Abgedeckt sind ferner künstlich hergestellte Nanomaterialien, die aufgrund ihrer extrem geringen Größe besondere Eigenschaften aufweisen und deshalb ebenfalls einer Risikobewertung unterzogen werden sollen.
Das Parlament konnte erreichen, dass die Verordnung bis zu einer eigenständigen Regelung vorübergehend auch Produkte von geklonten Tieren umfassen soll, scheiterte jedoch mit der Forderung, Erzeugnisse von natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere ebenfalls zu berücksichtigen.
Bevor der Rechtstext in Kraft treten kann, muss der Rat ihm noch abschließend zustimmen. Dies könnte diesmal aber möglicherweise mehr als eine Formsache sein, da einige im Kompromiss vorgesehene Detailänderungen im Trubel der Einzelabstimmungen nicht angenommen wurden. Deshalb verbleibt faktisch der ursprüngliche Text der Kommission. Beobachtern zufolge dürfte dies allerdings keine entscheidenden inhaltlichen Änderungen zur Folge haben. AgE
(01.11.2015)