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Aus Sorge um den dezentralen Ausbau der Windkraft in Deutschland haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen jetzt eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Regionalisierungskomponente in der Förderung gestartet; diese soll ab 2017 in Deutschland über wettbewerbliche Ausschreibungen erfolgen. Wie die Landwirtschaftsministerien in Stuttgart und Mainz erläuterten, müssen bei einer wettbewerblichen Förderung strukturelle Nachteile der Binnenstandorte ausgeglichen werden, um auch künftig in allen Teilen Deutschlands eine wirtschaftliche Nutzung der Windkraft zu ermöglichen.
Wenn die regionalen Unterschiede zwischen Nord und Süd unberücksichtigt blieben, fände die Stromerzeugung noch mehr im Norden statt; der hohe Verbrauch sei aber in den Industriezentren des Südens, heißt es in dem Entschließungsantrag der drei Bundesländer. Um ein solches Ungleichgewicht mit den Folgen für die Versorgungssicherheit und den dann ansteigenden Umfang der benötigten Transportnetze zu verhindern, schlagen sie im künftigen Investitionsfördermechanismus ein Regionalmodell mit den zwei Teilräumen Mitte-/Süddeutschland sowie Norddeutschland vor. In diesen müssten jeweils definierte Mindestanteile an der deutschlandweit ausgeschriebenen Zuschlagsmenge erreicht werden.
Im Rahmen des Regionalmodells sollte es nach Auffassung der Stuttgarter, Mainzer und Erfurter Landesregierungen auch weiterhin eine gemeinsame bundesweite Auktion geben, wobei allerdings gewährleistet sein müsse, dass die regionalen Mindestanteile erreicht würden. Die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion kritisierte indes die Initiative. Der Ausbau der Windkraft müsse dort erfolgen, wo er wirtschaftlich sowie mit dem Naturschutz und den Interessen der Anwohner vereinbar sei. Den Ausbau auf Biegen und Brechen zu fördern, sei wenig sinnvoll. AgE
(02.11.2015)