Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht keinen Grund, den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat als krebserzeugend oder erbgutverändernd für den Menschen einzustufen. Das geht aus ihrer heute veröffentlichten Risikobewertung im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Wiederzulassung des Totalherbizids hervor. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Substanz krebserregend ist, erklärte der leitende EFSA-Mitarbeiter Jose Tarazona in Brüssel anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse, die auf Vorarbeiten des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) basieren.
Damit widerspricht die EFSA der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), die den Wirkstoff im März als wahrscheinlich krebserregend für Menschen klassifiziert hatte. Laut Tarazona wurden von der Behörde zusätzliche Studien berücksichtigt, darunter sechs besonders wichtige Untersuchungen, zu deren Durchführung die Hersteller verpflichtet waren.
Allerdings hält die EFSA den Forschungsfortschritt, der seit der vorangegangenen Zulassung im Jahr 2002 gemacht wurde, für ausreichend, um möglichen Gesundheitsschäden durch eine übermäßige kurzzeitige Exposition gegenüber dem Stoff Rechnung zu tragen. Dazu wurde für Glyphosat erstmals eine Substanzmenge pro kg Körpergewicht festgelegt, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann. Diese sogenannte akute Referenzdosis beträgt 0,5 mg/kg Körpergewicht.
Die Europäische Kommission hat jetzt darüber zu entscheiden, ob sie auf Grundlage des EFSA-Gutachtens die Wiederzulassung von Glyphosat formell vorschlagen wird. AgE
(16.11.2015)