Niederlage für Bundeskartellamt im „Rabatte“-Streit mit Edeka

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Das Bundeskartellamt hat im Streit mit Edeka wegen dessen „Hochzeitsrabatten“ nach der Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 jetzt eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einstecken müssen. Die nach der Übernahme der Plus-Märkte zwischen Edeka und insgesamt vier Sektherstellern vereinbarten Rabatte verstießen entgegen dem Kartellamtsbeschluss vom Juli 2014 nicht gegen das Wettbewerbsrecht, entscheid das Gericht heute und hob den damaligen Beschluss des Amtes auf. Vielmehr seien die Rabatte das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen. Das habe die Vernehmung zahlreicher Zeugen ergeben.
In den Verhandlungen sei die konkrete Marktstärke von Edeka durch die Gegenmacht der Sekthersteller ausgeglichen worden, erklärte das Gericht. Edeka sei als Vollsortimenter auf die Artikel der Sekthersteller angewiesen gewesen, weil der Endkunde sie im Sortiment des Lebensmitteleinzelhandels erwarte. Kartellamtspräsident Andreas Mundt äußerte sich in einer ersten Reaktion auf das Urteil besorgt. Es sei zu prüfen, ob sich auf Grundlage des Gerichtsurteils das Ziel des Gesetzgebers, marktmächtigen Händlern in Einkaufsverhandlungen Grenzen zu setzen, noch erreichen lasse.
Der Markenverband, ein Zusammenschluss von rund 400 Unternehmen, stellte fest, mit seiner Entscheidung versetze das Oberlandesgericht allen Anstrengungen, ein faires Miteinander in den Wertschöpfungsketten zu erreichen, einen schweren Schlag. Unfaire Verhaltensweisen würden scheinbar legitimiert und faktisch auch gesetzgeberische Entscheidungen außer Kraft gesetzt. Das leiste einer strikten Regulierung Vorschub, die mit starren Vorgaben die notwendige Flexibilität für die Marktpartner einschränke. Das Bundeskartellamt kann gegen den bislang noch nicht rechtskräftigen Gerichtsbeschluss beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Ag (19.11.2015)
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