Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen auf Tagesordnung des Bundesrats

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Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen dürfte in dieser Woche vom Bundesrat grünes Licht erhalten. Gemäß der Empfehlung ihres Agrarausschusses wird die Länderkammer am kommenden Freitag aller Voraussicht nach der Modifizierung von Vorschriften des Marktorganisationsgesetzes, des Agrarmarktstrukturgesetzes, des Milch- und Margarinegesetzes sowie des Weingesetzes zustimmen.
Mit der Neuregelung wird eine Anpassung an die neue gemeinsame Marktorganisation (GMO) der EU vorgenommen. Danach sollen Stützungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Märkten ergriffen werden können, wenn Tierseuchen, Lebensmittelskandale oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse wie etwa aktuell das Einfuhrembargo Russlands zu einem Einbruch der Erzeugerpreise für Agrarprodukte führen.
Auf der Tagesordnung stehen ferner vier Entschließungen. So wird die Länderkammer auf Antrag von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Regionalisierungskomponente für Ausschreibungen von Windkraftanlagen an Land fordern. Ziel ist eine Mindestquote für die mittel- und süddeutschen Länder im Rahmen eines künftigen Ausschreibungsmodells.
Drei weitere Entschließungsanträge werden zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Hessen strebt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren an. Baden-Württemberg fordert die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für landwirtschaftliche Fahrzeugen, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt werden. Schließlich fordert eine Initiative von Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz eine Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im künftigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016). AgE (24.11.2015)
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