Bundesrat befasst sich mit Verbot der Anbindehaltung von Rindern

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Wie erwartet hat der Bundesrat heute zwei Entschließungsanträge zum Tierschutz und zur Besteuerung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Initiative von Hessen zielt auf ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab. Für eine tiergerechte Haltung von Rindern sei es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten, lautet die Begründung. Um die Betriebe nicht zu überfordern, soll ihnen für die Umstellung eine Übergangsfrist von zwölf Jahren eingeräumt werden.
Baden-Württemberg will für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) erreichen. Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft, der dazu führe, dass landschaftspflegerische Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen zunehmend nicht mehr von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt würden. Mit dem damit verbundenen Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge drohten zusätzliche Kosten und im Einzelfall eine Einschränkung der Pflegemaßnahmen mit negativen Folgen für den Natur- und Landschaftsschutz. AgE (30.11.2015)
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