Geflügelpestfall im Landkreis Cham

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Auf einem Betrieb im Bereich der Stadt Roding im bayerischen Landkreis Cham ist die Geflügelpest ausgebrochen. Wie das dortige Landratsamt gestern mitteilte, wurden im Rahmen einer routinemäßigen Monitoringuntersuchung des Hausgeflügels bei dem betreffenden Geflügelbetrieb Laborbefunde erhoben, die für eine Infektion der Tiere mit dem Erreger der Geflügelpest sprechen. Nach weiteren Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit, habe sich nach der aktuellen Befundlage ein amtlicher Verdacht auf Geflügelpest ergeben. Welcher Typ von Geflügelpest vorliege, werde derzeit anhand weiterer Laboruntersuchungen am FLI geklärt.
Nach Angaben des Landratsamtes Cham wurde die Tötung von etwa 12 900 Tieren angeordnet, bei denen es sich im Einzelnen um Legehennen, Enten, Gänse, und Puten handelte. Die getöteten Tiere würden in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Nach Abschluss der Maßnahme stünden umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an. Da der Erreger leicht auf Tiere übertragbar sei, dürften weder Tiere noch tierische Produkte aus dem Anwesen verbracht werden. Aus demselben Grund würden auch für den Personenverkehr im Bereich des betroffenen Anwesens Einschränkungen gelten.
Das Landratsamt wies außerdem darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handele. Die Gesundheit der Bevölkerung durch die Geflügelpest sei generell nicht gefährdet. Das gelte auch für den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern. AgE (08.12.2015)
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