Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, hat mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung seiner betrieblichen Daten Erfolg gehabt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier muss das Land Rheinland-Pfalz die Veröffentlichung der Angaben unterlassen. Seit Juni 2015 kann wieder jedermann im Internet einsehen, welcher Landwirt in Rheinland-Pfalz in welcher Höhe Agrarprämien erhält. Dabei können auch persönliche Daten im Detail eingesehen werden.
Die Richter begründeten ihr Urteil laut BWV vornehmlich mit formalen Mängeln in den nach EU-Recht vorgesehenen Mitteilungspflichten des Landes gegenüber den betroffenen Landwirten. Unter anderem fehle es an Hinweisen auf die dem Betroffenen zustehenden Rechte nach dem Datenschutzgesetz sowie an konkreten Erläuterungen zur Möglichkeit einer Klage gegen die Veröffentlichungen.
Horper zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: Auch wenn die Veröffentlichung der Daten zunächst nur aus formellen Gesichtspunkten rechtswidrig ist, wird deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz formal nicht sauber gearbeitet hat. Der BWV-Präsident hob als Vergleich hervor, dass den Landwirten immer wieder vorgehalten werde, wenn nicht alle Angaben auf Punkt und Komma genau gemacht würden. Dabei könne es gerade in Zeiten mit enormen Aufzeichnungspflichten und zahlreichen Kontrollen zu Fehlern kommen, die sofort teils große finanzielle Auswirkungen für die Landwirte hätten.
Der Verbandspräsident hat nach eigenen Angaben die zuständige Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken angeschrieben und darum gebeten, die Daten aller rheinland-pfälzischen Direktzahlungsempfänger umgehend aus der Datenbank im Internet zu entfernen, bis die rechtlichen Grundlagen dafür geklärt seien. Ob die Veröffentlichung im Internet mit dem geltenden Datenschutzrecht und der Europäischen Charta für Menschenrechte vereinbar sei, werde wohl erst in einem weiteren Verfahren endgültig geklärt. Horper bekräftigte seine Entschlossenheit, Fragen nach dem Schutz persönlicher Daten weiterhin auf gerichtlichem Wege überprüfen zu lassen. AgE
(23.12.2015)