Veröffentlichung der Betriebsprämien in Rheinland-Pfalz ist zu unterlassen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, hat mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung seiner betrieblichen Daten Erfolg gehabt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier muss das Land Rheinland-Pfalz die Veröffentlichung der Angaben unterlassen. Seit Juni 2015 kann wieder jedermann im Internet einsehen, welcher Landwirt in Rheinland-Pfalz in welcher Höhe Agrarprämien erhält. Dabei können auch persönliche Daten im Detail eingesehen werden.
Die Richter begründeten ihr Urteil laut BWV vornehmlich mit formalen Mängeln in den nach EU-Recht vorgesehenen Mitteilungspflichten des Landes gegenüber den betroffenen Landwirten. Unter anderem fehle es an Hinweisen auf die dem Betroffenen zustehenden Rechte nach dem Datenschutzgesetz sowie an konkreten Erläuterungen zur Möglichkeit einer Klage gegen die Veröffentlichungen.
Horper zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Auch wenn die Veröffentlichung der Daten zunächst nur aus formellen Gesichtspunkten rechtswidrig ist, wird deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz formal nicht sauber gearbeitet hat.“ Der BWV-Präsident hob als Vergleich hervor, dass den Landwirten immer wieder vorgehalten werde, wenn nicht alle Angaben auf Punkt und Komma genau gemacht würden. Dabei könne es gerade in Zeiten mit enormen Aufzeichnungspflichten und zahlreichen Kontrollen zu Fehlern kommen, die sofort teils große finanzielle Auswirkungen für die Landwirte hätten.
Der Verbandspräsident hat nach eigenen Angaben die zuständige Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken angeschrieben und darum gebeten, die Daten aller rheinland-pfälzischen Direktzahlungsempfänger umgehend aus der Datenbank im Internet zu entfernen, bis die rechtlichen Grundlagen dafür geklärt seien. Ob die Veröffentlichung im Internet mit dem geltenden Datenschutzrecht und der Europäischen Charta für Menschenrechte vereinbar sei, werde wohl erst in einem weiteren Verfahren endgültig geklärt. Horper bekräftigte seine Entschlossenheit, Fragen nach dem Schutz persönlicher Daten weiterhin auf gerichtlichem Wege überprüfen zu lassen. AgE (23.12.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-Solaranl
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl