Umweltrat korrigiert Luftreinhaltungsvorgaben nach unten

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Die EU-Umweltminister haben sich auf eine gemeinsame Position über zusätzliche Anstrengungen zur Luftreinhaltung bis 2030 verständigt und dabei die Vorgaben der Brüsseler Kommission zur Einsparung an Ammoniakemissionen teilweise deutlich nach unten korrigiert.
Deutschland soll demnach seinen Ammoniakausstoß, der hauptsächlich von der Landwirtschaft verursacht wird, bis Ende des nächsten Jahrzehnts um 29 % gegenüber dem Niveau von 2005 zurückführen; das wären 10 Prozentpunkte weniger als im ursprünglichen Kommissionsentwurf und 1 Prozentpunkt weniger als im jüngsten Kompromissvorschlag der luxemburgischen Ratspräsidentschaft. Dafür wurde die Einsparungsverpflichtung bei Schwefeldioxid um 1 Prozentpunkt auf 58 % angehoben.
Staatssekretär Jochen Flasbarth vom Bundesumweltministerium begrüßte den Kompromiss im Grundsatz, konnte ihn jedoch wegen Abstimmungsproblemen mit dem Agrarressort nicht formell befürworten. „Aus Sicht des Landwirtschaftsministers ist die Marge von 29 % zu hoch“, teilte Flasbarth dem Vorsitz nach telefonischer Rücksprache mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt mit. Auch Österreich, Dänemark und Polen verweigerten ihre Zustimmung.
Die Einbindung von Methan wird von den Umweltministern weiterhin nicht unterstützt. Mit der jetzt erreichten sogenannten Gemeinsamen Ausrichtung des Rats können Anfang 2016 die Schlussverhandlungen mit dem Europaparlament starten. AgE (22.12.2015)
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