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Für die Landwirte wird die Alterssicherung mit Beginn des neuen Jahres teurer. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) in dieser Woche hingewiesen. Ursache ist demzufolge eine deutliche Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Alterskassenbeitrag liegt ab Januar in den alten Ländern bei 236 Euro im Monat; im vergangenen Jahr waren es 232 Euro. In den neuen Ländern beträgt der Monatsbeitrag im nächsten Jahr 206 Euro, nach 199 Euro in diesem Jahr. Der Beitragszuschuss wird entsprechend angepasst.
Demgegenüber bleibt der Krankenkassenbeitrag in nahezu allen Beitragsklassen konstant. Mehr zahlen müssen im kommenden Jahr lediglich die Landwirte in der Beitragsklasse 20, und zwar aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Auch in der Pflegeversicherung bleibt der Beitrag im Jahr 2016 stabil. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Krankenkassenbeitrag leisten, ergeben sich mit Ausnahme der Beitragsklasse 20 sogar geringfügig niedrigere Beiträge. Der Zuschlag beträgt im nächsten Jahr 15 %, nach 15,2 % im Jahr 2015. Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 16,6 %; bislang sind es 16,82 %.
Neu ist, dass Landwirte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, künftig keine Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung mehr leisten müssen. Der bisherige Unternehmerbeitrag fällt weg. Der Beitrag aus dem Arbeitslosengeld II wird in pauschalierter Form durch die Bundesagentur für Arbeit oder die zuständige Optionskommune getragen. AgE
(01.01.2016)