Neue Novel-Food-Verordnung tritt in Kraft

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Für die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft beginnt 2016 die Umstellung auf aktualisierte EU-Vorschriften zum Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel. Am 31. Dezember 2015 tritt die neue europäische Novel-Food-Verordnung in Kraft. Sie löst die bisher geltende Verordnung aus dem Jahr 1997 ab. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2018 sind diese dann verbindlich.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wird unter anderem das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für Novel Food - also Lebensmittel, die vor 1997 in der EU unbekannt waren - vereinfacht und beschleunigt. Die bisher dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführte Bewertung von Zulassungsanträgen werde künftig zentral durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen.
Darüber hinaus tritt laut Ministerium an die Stelle der bisher allein an den Antragsteller gerichteten Zulassung eine allgemeine, generische Regelung zugunsten aller Inverkehrbringer. Nur in begründeten Ausnahmefällen zum Schutz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit zur Förderung von Innovationen sei noch eine auf den Antragsteller bezogene Zulassung möglich, allerdings auf fünf Jahre befristet.
Für die Verbraucher gelte weiterhin, dass neuartige Lebensmittel gesundheitlich bewertet und zugelassen sein müssten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürften, stellte das Berliner Agrarressort fest. Das bisher bestehende hohe Verbraucherschutzniveau bleibe damit gewahrt. Als Beispiele für Novel Food nannte das Ministerium bestimmte probiotische Bakterien, exotische Samen und Früchte oder UV-behandelte Bäckerhefe zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D. AgE (04.01.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Nährstoffbericht Niedersachsen
Stickstoffsaldo sinkt immer weiter
16.04.2024 — Die Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen haben sich 2022/23 weiter verringert. Gemäß dem 11. Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer lag der Stickstoffsaldo um 50.461 Tonnen unter der zulässigen Menge. Fortschritte gab es auch beim Phosphat. Beim rechnerischen Bedarf stand hier unterm Strich ein Minus von 26.099 Tonnen. Die Verringerungen schlagen aber noch nicht auf die Oberflächen- und Grundwassermessstellen durch. Aus Sicht von Agrarministerin Staudte müssen die Anstrengungen somit fortgesetzt werden. Landvolkpräsident Hennies fordert indes eine Verschlankung des Düngerechts.
"agra" 2024
Mehr Markt und weniger Staat
15.04.2024 — Für mehr Markt und weniger Staat hat sich Sachsens Bauernpräsident Krawczyk ausgesprochen. Auch wenn die Agrarmärkte mitunter brutal sind, wünscht er sich keinen starken Staat, der sich andauernd in unternehmerische Fragen einmischt und zudem häufig belehrend auftritt. Krawczyk wies beim agrarpolitischen Forum der "agra" darauf hin, dass die bisherige Subventionierungspraxis am Ende ist, wenn kein öffentliches Geld mehr da ist. Der SLB-Präsident plädiert deshalb für eine Politik, die Freiheiten und Gestaltungsspielräume eröffnet, anstatt Produktionsstandards mehr und mehr nach oben zu schrauben und unternehmerische Landwirte immer weiter einzuengen.
BVVG
Verpachtung auf neuer Grundlage
12.04.2024 — Nach monatelangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung mit den fünf ostdeutschen Länderagrarressorts auf Modalitäten für die Verpachtung von BVVG-Flächen verständigt. Der Verkauf wird zum Jahresende weitgehend eingestellt. Laut Minister Özdemir hat damit "der Ausverkauf kostbarer Ackerflächen" endgültig ein Ende.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Glyphosat-Verzicht
Pflügen die wirksamste Alternative
11.04.2024 — Eine Studie des Rothamsted Research Centers zeigt, dass Pflügen die effektivste Alternative zu Glyphosat für die Unkrautbekämpfung in nordwesteuropäischen Winterweizen-Anbausystemen ist. Indes verbessern alternative Fruchtfolgen die Biodiversität, erhöhen aber die Umweltrisiken durch Herbizide. Eine integrierte Unkrautbekämpfung erfordert wiederum solide Kenntnisse der Unkrautökologie und -biologie.

xs

sm

md

lg

xl