Freihandelsabkommen mit der Ukraine in Kraft

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Die Zollbeschränkungen beim Handel zwischen der Europäischen Union und der Ukraine sind aufgehoben worden. Das entsprechende Freihandelsabkommen zwischen beiden Handelsräumen ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Wie die EU-Kommission heute mitteilte, gewährleistet das Abkommen der Ukraine „einen sicheren und bevorzugten Zugang zum weltweit größten Markt mit 500 Millionen Konsumenten“. Die Ukraine muss dafür ihre Standards den europäischen Erfordernissen anpassen. Umgekehrt erweitert sich der Markt für die EU-Unternehmen um 45 Millionen potentielle Abnehmer.
Im Jahr 2014 hatte die Ukraine Waren im Wert von 14 Mrd Euro in die EU exportiert; zweitgrößter Posten waren mit 2,8 Mrd Euro die Lieferungen von Gemüse. Im Gegenzug kaufte die Ukraine von den EU-Mitgliedstaaten Güter im Wert von 17 Mrd Euro. Dabei handelte es sich vor allem um Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge und Chemikalien.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sprach von „einmaligen Vorteilen“ für die Ukraine, um ihre Wirtschaft zu stabilisieren, zu diversifizieren und weiterzuentwickeln. Der Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik, Johannes Hahn, verwies zudem auf die Möglichkeiten des Freihandelsabkommens, die über die EU hinausgingen, da „europäische Standards vielfach internationale Standards“ seien.
Als Reaktion auf das Abkommen zwischen der EU und der Ukraine stoppte Russland erwartungsgemäß zum Jahresbeginn seinen Freihandel mit dem Nachbarland. Erst im Dezember waren Gespräche mit allen drei Beteiligten gescheitert. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft hatte zuvor davor gewarnt, dass die vollständige Einführung des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine die Handelskonflikte mit Russland weiter verschärfen könnte. AgE (06.01.2016)
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