Rund 7 800 Tierhalter haben allein im Dezember 2015 wegen ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage beim Bund Anträge auf Liquiditätshilfe gestellt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, ist die Erfassung der Anträge noch nicht abgeschlossen. Allein in der letzten Woche der vom 21. November bis zum 18. Dezember dauernden Antragsfrist seien bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mehr als 5 900 Anträge eingegangen.
Sobald alle vorliegenden Gesuche bearbeitet worden sind und die Höhe der verbleibenden EU-Mittel feststeht, wird nach Angaben des Agrarressorts entschieden, ob die BLE ein zweites Antragsverfahren einleitet. Die Antragsteller beantragten laut Ministerium durchschnittlich rund 7 600 Euro Beihilfe für Darlehen in Höhe von 3 000 Euro bis 700 000 Euro. Das Gesamtvolumen beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 60 Mio Euro.
Für die Liquiditätshilfen standen nach Angaben des Agrarressorts insgesamt 69,2 Mio Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung. Antragsberechtigt waren Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen hatten und einen Preisrückgang für ihre Produktion von mindestens 19 % nachweisen konnten.
Nach Darstellung des Ministeriums wurden die Anträge auf Liquiditätshilfe vor allem in den viehstarken Bundesländern gestellt. Den größten Anteil stellte Bayern mit 2 476 Anträgen, gefolgt von Niedersachsen mit 1 863 Gesuchen und Nordrhein-Westfalen mit 1 181 Anträgen. Bei zwei Dritteln aller Antragsteller handelte es sich um Milcherzeuger.
Nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt die hohe Inanspruchnahme, dass mit dem Liquiditätshilfeprogramm eine angemessene Unterstützung für in Not geratene Landwirte geschaffen wurde. Ziel sei es gewesen, den betroffenen Landwirten schnell und unkompliziert mit Liquidität in der größten Not zur Seite zu stehen. Dass man auf diese Weise 7 800 Betrieben etwas Luft verschafft habe, sei eine gute Nachricht, resümierte Schmidt. AgE
(07.01.2016)