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Die seit Jahren diskutierte Neufassung des Düngerechts tritt in ihre entscheidende Phase. Die Bundesregierung hat vor Weihnachten ihren zwischen den Ressorts abgestimmten Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen offiziell der EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt.
Der Entwurf entspricht weitgehend der Fassung, wie er bereits im Juni letzten Jahres von der Regierung vorgelegt worden war. Eine zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung der Einarbeitungsfrist für Gülle auf eine Stunde ist vom Tisch. Für Wintergerste soll es eine Ausnahme von der Sperrfrist für die Herbstdüngung geben.
Die auf drei Monate angesetzte Prüfung des insgesamt 130 Seiten umfassenden Verordnungsentwurfs durch die Brüsseler Administration wird voraussichtlich Ende März abgeschlossen sein. Anschließend soll der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet werden. Parallel zur Novelle der Düngeverordnung soll die dafür erforderliche Änderung des Düngegesetzes erfolgen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich im Februar in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf befassen.
Bestandteil des Verhandlungspakets ist zudem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die ebenso wie die Düngeverordnung im Frühjahr der Länderkammer vorgelegt werden soll. Im Bundeslandwirtschaftsministerium geht man davon aus, dass die drei Vorlagen bis zur Sommerpause beschlossen sein werden. AgE
(11.01.2016)