Das Ringen um die Neufassung des Düngerechts geht in die nächste Runde. Der Bundesrat wird am kommenden Freitag zum Regierungsentwurf für eine Neuregelung des Düngegesetzes Stellung nehmen. Die Gesetzesnovelle ist Voraussetzung für eine Anpassung der Düngeverordnung, auf die sich die Bundesregierung nach langen Diskussionen Ende letzten Jahres verständigt hat und die möglichst gleichzeitig mit der Änderung des Düngegesetzes noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.
Die Ausschussempfehlung zum Düngegesetz sieht mehr als 20 Änderungen am Regierungsentwurf vor. Gefordert werden unter anderem weitere Erleichterungen beim geplanten Datenabgleich zwischen unterschiedlichen Fachbehörden, eine Zustimmungspflicht der Länder für ein Nationales Aktionsprogramm zu Schutz von Gewässern vor Nitrat sowie zusätzliche Länderermächtigungen, etwa zur Festlegung von Anforderungen an Vermittler vor Wirtschaftsdünger. Darüber hinaus soll sich der Bundesrat für eine bundeseinheitliche Anlagenverordnung aussprechen, die zeitgleich mit der Novelle zum Düngegesetz und der Neufassung der Düngeverordnung verabschiedet werden soll.
Der Anpassung nationaler Regelungen an geändertes EU-Recht dient die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, die ebenfalls auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung steht.
Schließlich wird die Länderkammer über die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung entscheiden. Deren Ziel ist unter anderem, Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Praziquantel wieder der Verschreibungspflicht zu unterstellen. AgE
(26.01.2016)