Maximale Rebflächenausweitung in Spanien auf 0,43 Prozent festgelegt

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Spanien bleibt bei der möglichen Ausweitung seiner Rebflächen in diesem Jahr deutlich unter der zulässigen Höchstquote des neuen EU-Genehmigungssystems. Wie das Landwirtschaftsministerium in Madrid mitteilte, können die spanischen Winzer im Zuge des seit Jahresbeginn geltenden Systems auf insgesamt 4 173 ha neue Weinreben anpflanzen; das entspricht 0,43 % der landesweiten Rebfläche zum Stichtag 31. Juli 2015. EU-rechtlich maximal möglich wäre in den einzelnen Mitgliedsstaaten eine Anbauausweitung um 1,00 %.
Unabhängig von der landesweit geltenden Höchstquote gibt es in Spanien laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums spezielle Vorgaben für die Erweiterung von Rebpflanzungen von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.). So dürfen in der Anbauregion Rioja in diesem Jahr maximal 387 ha Reben neu gepflanzt werden, in Ribero del Duero 314 ha, in Navarra 56 ha und im baskischen Anbaugebiet Txakoli de Bizkaia 3,92 ha.
Spanien ist das Land mit der größten Rebfläche weltweit. Gemäß jüngsten Zahlen des Landwirtschaftsministeriums in Madrid wurde 2014 auf insgesamt fast 959 000 ha Wein erzeugt; das waren 1 204 ha mehr als in der Saison davor. AgE (08.02.2016)
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