Bund will überflüssige Regelungen im Agrarbereich streichen

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Die Bundesregierung lichtet weiter den Paragraphendschungel. Allein im Agrarbereich sollen gut 20 mittlerweile gegenstandslos gewordene Regelungen gestrichen werden. Insgesamt sieht der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht die Eliminierung von mehr als 120 Regelungen vor.
Aufgehoben werden sollen unter anderem die mit der europäischen Harmonisierung in weiten Teilen entbehrlich gewordene Fleisch-Verordnung sowie die Geflügelbeihilfeverordnung, die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Vogelgrippe im Jahr 2006 geregelt hat.
Nicht mehr benötigt werden die in den Wirtschaftsjahren 1997/98 bis 2004/05 erlassenen Verordnungen über die Saldierung von Grundflächen, die mit der Einführung der Betriebsprämienregelung von 2005 überflüssig gewordenen sind. Dies gilt auch für die Obstbaumrodungsverordnung von 1998, nach der sich die Erzeuger verpflichten mussten, bei Inanspruchnahme der Rodungsprämie 15 Jahre keine Apfel-, Birnen, Pfirsich- oder Nektarinenbäume auf den Rodungsflächen anzupflanzen.
Überholt ist ferner eine Regelung über die Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen, die mit der Einführung der Basisprämienregelung von 2015 nicht mehr gebraucht wird. Auch einige Verordnungen zur Abgabe von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung sollen gestrichen werden. AgE (09.02.2016)
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