Die Bundesregierung bleibt skeptisch gegenüber der Forderung nach Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, um dadurch risikobedingte Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft auszugleichen. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, erinnerte heute im Bundesrat daran, dass sich neben dem Bundestag zuletzt auch die Finanzministerkonferenz der Länder gegen eine Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft ausgesprochen habe.
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Flexibilisierung von steuerlichen Regelungen beim Investitionsabzugsbetrag verfügten die Betriebe bereits über verbesserte Möglichkeiten, Gewinnschwankungen teilweise auszugleichen, erklärte Bleser. Ein Landwirt könne nun für die geplante Anschaffung eines Traktors oder Mähdreschers in den drei vorangehenden Wirtschaftsjahren einen Investitionsabzug in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vornehmen, ohne dass das Wirtschaftsgut vorab konkret benannt werden müsse. Es reiche eine Investitionsprognose.
Eine weitere Gewinnglättung wäre nach Auffassung Blesers auch durch eine Verlängerung des zweijährigen Gewinnermittlungszeitraums zu erreichen. Eine derartige Lösung sei gegenüber einer Risikoausgleichsrücklage zielführender und effektiver, so der CDU-Politiker. Offen zeigte sich der Staatssekretär gegenüber dem Vorschlag, weitere Wetterereignisse wie etwa Dürreschäden unter den ermäßigten Steuersatz im Versicherungssteuergesetz zu stellen.
Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hatte zuvor die Initiative des Freistaats zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Bundesrat eingebracht. Neben steuerlichen Verbesserungen schlägt die Landesregierung darin die Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogrammes des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe vor, das zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit vorsehen soll. AgE
(21.03.2016)