Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern fordern. Der Agrarausschuss der Länderkammer sprach sich gestern mit großer Mehrheit dafür aus, einen entsprechenden Entschließungsantrag von Hessen zu fassen.
In dem Antrag ist eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorgesehen, bevor das Verbot greifen soll. Anträge, diese Frist auf acht oder zehn Jahre zu verkürzen, wurden mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Nach Auffassung der schwarz-grünen hessischen Landesregierung stellt die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem dar. Die zwölfjährige Übergangsfrist begründet das Land mit der Notwendigkeit, insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen, um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können.
Betroffen von einem Verbot der Anbindehaltung wären vor allem Milcherzeuger in Bayern. Dort werden Schätzungen zufolge noch mehr als 300 000 Milchkühe von gut 11 000 Betrieben in Anbindehaltung gehalten. AgE
(06.04.2016)