Keine räumliche Verlagerung von ökologischen Vorrangflächen

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Bei der Umsetzung des Greening ist es bislang im Bundesgebiet zu keiner nennenswerten räumlichen Verlagerung von ökologischen Vorrangflächen aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte gekommen. Das geht aus einem Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Göhren-Lebbin hervor.
Ursache dafür ist demzufolge insbesondere die Möglichkeit, ökologische Vorrangflächen produktiv nutzen zu können. Eine Rolle spielten darüber hinaus die begrenzten Zupachtmöglichkeiten in anderen Regionen angesichts einer angespannten Situation auf dem Pachtmarkt sowie das Bestreben der Landwirte, möglichst für alle verfügbaren Flächen Zahlungsansprüche zu beantragen.
Laut Ministeriumsbericht wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 1,367 Mio ha ökologische Vorrangflächen angemeldet. Davon entfielen mit gut 930 000 ha mehr als zwei Drittel auf Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten. Auf knapp 162 000 ha wurden stickstoffbindende Pflanzen angebaut. Der Umfang der brachliegenden Flächen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet wurde, belief sich auf knapp 222 000 ha. AgE (13.04.2016)
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