Das Bundeswirtschaftsministerium hat bisher keine Forderung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigt. Wie der Minister heute (15.04.2016) gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, sieht er sich weiterhin nicht imstande, dem Entwurf in dieser Form zuzustimmen. Laut dem nun verschickten Referentenentwurf des Wirtschaftsressorts sollen die geplanten Ausschreibungen im Bereich der Biomasse weiterhin erst im Nachgang der EEG-Novelle beschlossen werden. Im EEG selbst sind lediglich einige Eckpunkte skizziert und eine Verordnungsermächtigung vorgesehen.
Schmidt vermisst zudem eine Anschlussregelung für Bestandsanlagen, für die demnächst die 20-jährige Förderung innerhalb des EEG zu Ende geht. Er kritisierte in einem weiteren Punkt die weiterhin mögliche Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen.
Ebenso steht noch die vom Minister bemängelte Berechnungsformel für den Ausbaukorridor der erneuerbaren Energien im Entwurf, bei der ein massiver Rückbau der Biogasanlagen bis 2025 eingerechnet ist. Nicht zuletzt geht das Wirtschaftsressort immer noch von einen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 MW pro Jahr aus. Schmidt hatte sich dagegen für ein Ausschreibungsvolumen in Höhe von 200 MW pro Jahr ausgesprochen, um das heute erreichte Niveau abzusichern.
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Schmidt hatte bereits Ende Februar damit gedroht, dem Entwurf definitiv nicht zuzustimmen, sollte die Bioenergie nicht stärker berücksichtigt werden. AgE
(18.04.2016)