Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer Gruppe von Ländern ausgehandelte Kompromiss zur nationalen Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Richtlinie für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird zur Grundlage für eine gesetzliche Regelung. Die Agrarministerkonferenz hat am vergangenen Freitag in Göhren-Lebbin das Eckpunktepapier gebilligt und den Bund aufgefordert, dessen Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach anschließend von einem Durchbruch. Die Länder teilten seinen Ansatz, dass ein bundesweites Anbauverbot nicht ohne ihre Mitwirkung zustande kommt. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bescheinigte allen Seiten, sich bewegt zu haben. Vorbehalte, die in den Reihen der SPD im Detail noch bestünden, könnten im Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.
Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll der Bundesregierung für die sogenannte Phase 1 im Rahmen des Opt-out-Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der Europäischen Kommission die Herausnahme des Bundesgebiets aus dem Anbau für eine zur Zulassung beantragte gentechnisch veränderte Pflanze zu verlangen, wenn eine Mehrheit der Länder dies wünscht. Für die Phase 2 sieht der Kompromiss die Vorlage einer Rechtsverordnung durch den Bund für ein bundesweites Anbauverbot vor, wenn die Länder rechtlich und fachlich tragfähige Lösungen für ein bundesweites Verbot liefern. AgE
(19.04.2016)