Kabinett beschließt Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

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Molkereigenossenschaften sollen künftig mit ihren Milcherzeugern Absprachen über die Menge der anzuliefernden Milch treffen können. Das ist der Kern der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit der Novelle soll eine Änderung des EU-Rechts umgesetzt werden, die als Reaktion auf die Milchkrise veranlasst worden ist. Danach können Agrarorganisationen wie Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände sowie Genossenschaften im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben.
„Die Lösung der Milchkrise muss im Markt selbst und durch die Beteiligten gefunden werden“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Die Wirtschaftsbeteiligten seien auf allen Stufen in der Verantwortung, ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu finden. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz werde die rechtliche Grundlage dafür, geschaffen, dass die Milchbauern und Molkereien das Angebot besser steuern könnten. Das sei einer von mehreren Bausteinen zur Unterstützung der Landwirtschaft in der schwierigen Marktlage.
Für Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff reicht die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes nicht aus. Die Ergebnisse der jüngsten Agrarministerkonferenz hätten erneut deutlich gemacht, „dass jetzt endlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Mengenregulierung kommen müssen“, so Ostendorff.
Die Formulierungshilfe soll Ende April von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Auf diese Weise wird das Gesetzgebungsverfahren beschleunigt, weil nur ein Durchgang im Bundesrat erforderlich ist. Der Bundestag könnte die Gesetzesänderung im Mai beschließen. Die Zustimmung des Bundesrates könnte spätestens im Juni erfolgen. AgE (22.04.2016)
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