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Bei der geplanten Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat hat die Europäische Kommission den Mitgliedsländern jetzt als Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung um zehn Jahre vorgeschlagen. Darüber hinaus soll der Wirkstoff sofort vom Markt genommen werden, falls Untersuchungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Ergebnis kommen sollten, dass er gefährlich sei.
Die Hersteller pochen indes weiterhin auf die ursprünglich auch von der Kommission vorgeschlagene Genehmigungsfrist von 15 Jahren. Sie befürchten, dass mit dem Kompromissvorschlag der EU-Behörde ein Präzedenzfall für andere Zulassungsverfahren geschaffen werden könnte.
Das Europaparlament hatte Mitte April unter Auflagen dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, sich allerdings dafür ausgesprochen, die Zulassung von Glyphosat lediglich um sieben Jahre zu verlängern. Das Straßburger Abstimmungsergebnis ist rechtlich jedoch nicht bindend. Die Bundesregierung gesellte sich jüngst zu den 17 EU-Ländern, die für eine grundsätzliche Verlängerung der Glyphosat-Zulassung plädieren.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt verwies aber in einer Fragestunde des Bundestages darauf, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine einschränkende Verlängerung vorgeschlagen habe. Mit einem endgültigen Beschluss über die Verlängerung und deren Bedingungen sei am 18. beziehungsweise 19. Mai zu rechnen, wenn das zuständige Gremium tage, wurde heute in Brüssel nochmals bestätigt. AgE
(27.04.2016)