Die neue Naturbewusstseinsstudie des Bundesumweltministeriums verdeutlicht für den Deutschen Bauernverband (DBV) das Dilemma zwischen Wünschen und tatsächlichem Tun. So unterstützten sechs von zehn Befragten die Aussage, dass es die Pflicht der Menschen sei, die Natur zu schützen, erklärte DBV-Umweltbeauftragter Eberhard Hartelt heute mit Blick auf die Umfrage. Gleichzeitig fühlten sich aber nur 24 % der Untersuchungsteilnehmer persönlich dafür verantwortlich, die Natur zu schützen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht verwunderlich, dass eine Mehrheit der Befragten strengere Regeln und Gesetze für die Landwirtschaft im Naturschutz und Tierwohl für sinnvoll erachte. Die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für kostenaufwändige Naturschutz- und Tierwohlleistungen sei in der Studie allerdings nicht abgefragt worden.
Dass Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ihre Forderung bekräftigte, Direktzahlungen nur noch für Naturschutzleistungen zu verwenden, kritisierte Hartelt als unverantwortlich. Die Ministerin verkenne, dass bereits heute Direktzahlungen für Greeningmaßnahmen und als Ausgleich für Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt würden. Das Umweltressort nehme das wirtschaftliche Aus für einen großen Teil gerade kleinerer und mittlerer Betriebe in Kauf. Weil nach geltendem Recht mit Naturschutzmaßnahmen kein Geld verdient und nur höhere Kosten und geringere Erträge ausgeglichen werden dürften, gefährde Hendricks mit ihrer Forderung die Existenz vieler Betriebe. AgE
(28.04.2016)