Bevölkerung für strengere Naturschutzauflagen in der Landwirtschaft

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Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich strengere Regeln und Gesetze für die Landwirtschaft. Das ist ein Ergebnis einer neuen Naturbewusstseinsstudie, die Bundesumweltministerium Dr. Barbara Hendricks und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, heute in Berlin vorgestellt haben. Demnach befürworten 83 % der insgesamt 2 054 Befragten strengere Vorgaben zum Naturschutz in der Landwirtschaft. Rund 93 % sprachen sich dafür aus, dass bei der Haltung von Nutztieren deren Wohl berücksichtigt werden müsse.
Dass die Landwirtschaft bei Entscheidungen die Auswirkungen ihres Handelns auf die Natur mitbedenkt, wollen den Studienergebnissen zufolge 92 % der Befragten. Den Ausbau der Biolandwirtschaft beurteilen 84 % als richtig. Ferner halten es 76 % für wichtig, dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Bei einer Erhebung derselben Untersuchungsreihe im Jahr 2009 hatten nach Angaben des Umweltressorts noch 87 % der Befragten für ein solches Verbot gestimmt.
Bei mehreren Fragen zeigen sich altersspezifische Unterschiede. So haben 34 % der 18- bis 29-Jährigen kein Problem damit, gentechnisch veränderte Nahrung zu sich zu nehmen. Bei den über 65-Jährigen liegt der Vergleichswert bei 17 %, im Bevölkerungsdurchschnitt bei 25 %. Daneben ist 57 % der Unter-30-Jährigen die Beachtung des Tierwohls sehr wichtig; bei den 50- bis 65-Jährigen sind es 74 %.
Hendricks sieht sich durch die Untersuchungsergebnisse darin bestärkt, „das System der Agrarsubventionen vom Kopf auf die Füße zu stellen“. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt warnte in einer Reaktion auf die Studie davor, die heimische Landwirtschaft in der aktuell sehr schwierigen Marktlage mit immer neuen Forderungen und Belastungen zu überfordern. Notwendig sei eine „behutsame Weiterentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit und des Arten- und Ressourcenschutzes - mit unseren Landwirten und nicht gegen sie“. AgE (29.04.2016)
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