Viele Fragen zur betäubungslosen Ferkelkastration noch offen

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Mit Blick auf das ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltende Kastrationsverbot für Ferkel ohne Betäubung sind noch viele Fragen offen. Wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH heute mitteilte, haben sich die Teilnehmer der Koordinierungsplattform „Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration“ deshalb bei ihrer letzten Sitzung am 18. April für ein gemeinsames und aktives Vorgehen ausgesprochen. Zudem wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet, um unter Beachtung des Tierschutzes und wirtschaftlicher Faktoren einen rechtzeitigen und geordneten Ausstieg zu erreichen.
In dem Papier wird festgestellt, dass zukünftig die drei Alternativen Kastration mit Schmerzausschaltung/Betäubung, Jungebermast sowie die Immunokastrationsimpfung zur Verfügung stehen werden, die alle Vor- und Nachteile hätten. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich nur ein Verfahren in der Praxis flächendeckend durchsetzen werde, weshalb jede Methodik ihre Berechtigung habe und die Wirtschaftspartner dies nicht als Wettbewerbsargument missbrauchen dürften.
Da der Tierschutz nicht an der Staatsgrenze ende, müssten bei Importen von Schweinen und Fleisch aus dem Ausland die gleichen Maßstäbe für die Ferkelkastration wie in Deutschland gelten, fordern die Experten der Plattform. Eine EU-weite Abstimmung sei deshalb erforderlich.
Die bisherigen Forschungen und praktischen Erfahrungen haben dem Koordinierungsrat zufolge bereits zu wichtigen Erkenntnissen geführt. Es gebe jedoch noch immer Forschungs- und Klärungsbedarf. QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff erklärte dazu: „In der Wirtschaft und Wissenschaft wird mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet. Es geht darum, offene Fragen in den Bereichen Geruchsdetektion, Tierhaltung, Züchtung, Verarbeitung und Vermarktung zu klären.“ Dazu gehörten aber auch Folgeabschätzungen der Auswirkungen auf Betriebs- und Marktstrukturen sowie den innereuropäischen Handel. AgE (03.05.2016)
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