Schmidt mahnt zu sachlicher Debatte um Glyphosat-Neuzulassung

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Anlässlich der erneuten Verschiebung der Neuzulassung von Glyphosat hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Wirkstoffs hervorgehoben und mehr Sachlichkeit in der Debatte angemahnt. Schmidt wies gestern in Berlin darauf hin, dass unabhängige Wissenschaftler in Deutschland und allen Mitgliedstaaten Glyphosat gründlich geprüft hätten und bei sachgerechter Anwendung keine Zweifel am geringen Risiko des Mittels für die menschliche Gesundheit hegten.
In der Bewertung von Glyphosat sei insbesondere auch die Einschätzung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt worden, erklärte der Minister mit Blick auf die jüngste Einschätzung des WHO-Fachgremiums „Joint Meeting of Pesticide Residues" (JMPR). Dabei gebe es keinen wissenschaftlichen Dissens.
Das Fachgremium für Pflanzenschutz habe die Wirkung bei sachgerechter Anwendung in der Praxis überprüft, während die IARC das theoretische Krebspotential bei Anwendungsarten und -mengen betrachte, die in der Praxis nicht vorkämen. Nach Auffassung des CSU-Politikers stehen sich diese beiden Betrachtungsweisen nicht entgegen, sondern ergänzen sich.
Auf Basis aller vorliegenden Erkenntnisse kämen die Wissenschaftler überein, dass bei einer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von Glyphosat keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestünden, so der Ressortchef. Sollten wider Erwarten neue Erkenntnisse der bisherigen Einschätzung des Wirkstoffs widersprechen, habe die EU-Kommission jederzeit die Möglichkeit eine Zulassung zu ändern oder zurückzuziehen.
Eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte forderte auch der Deutsche Bauernverband (DBV). Es lägen eindeutige Auswertungen von umfänglichen wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die eine Zulassung aus gesundheitlicher Sicht auch im Sinne des Vorsorgeprinzips erlaubten, hob der Bauernverband hervor. Auf dieser Basis hält er eine Zustimmung der Bundesregierung zur Wiederzulassung für richtig. AgE (22.05.2016)
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