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Vor einem Missbrauch der gesetzlich geregelten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben warnt der Deutsche Bauernverband (DBV). In einer Presseverlautbarung sprach sich der Verband heute gegen eine weitere Öffnung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes aus.
Nach DBV-Angaben werden Landwirte durch Bürgerinitiativen und Umweltverbände zunehmend in ihrer betrieblichen Entwicklung behindert oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. In vielen Fällen werde erst nach jahrelangen teuren Rechtsstreitigkeiten endgültig über eine erteilte Baugenehmigung entschieden. Betriebliche Weiterentwicklungen würden dadurch ebenso ausgebremst wie bauliche Anpassungen im Sinne des Tierwohls oder zur Reduzierung von Emissionen.
Den Anlass für die DBV-Stellungnahme bietet der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Die Novelle beruht auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013, nach der Umweltverbänden zusätzliche Verfahrenserleichterungen gewährt werden müssen. Das Bundesumweltressort will den Anwendungsbereich für Öffentlichkeitsbeteiligungen erweitern und die Klagebegründungsfrist streichen. Zudem sollen Einwendungen künftig zu jeder Zeit des Verfahrens erhoben werden können.
Zwar räumt der DBV ein, dass missbräuchliche Einwendungen auch künftig verhindert werden sollten. Allerdings fehle in dem Gesetzentwurf eine Beschreibung der Missbrauchstatbestände. Der Bauernverband fordert daher weiterführende Regelungen im Sinne von Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Genehmigungsverfahren in der Landwirtschaft. Das berechtigte Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung dürfe nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden. AgE
(26.05.2016)