Bund und Länder haben sich auf die groben Grundzüge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt; die Bedingungen unter denen Bioenergieanlagen künftig gefördert werden sollen, sind jedoch offen geblieben. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte gestern nach dem mehrstündigen Treffen mit den Regierungschefs der Länder, dass die größte Wegstrecke zurückgelegt sei. Die Orientierungspunkte der EEG-Novelle seien klar erkennbar. Ziel bleibe es, bis 2025 den Strombedarf zwischen 40 % und 45 % über Ökostrom zu decken.
Die Ministerpräsidentenkonferenz verständigte sich darauf, für die Windenergie an Land einen Zubau von 2 800 MW jährlich festzulegen; bisher waren es 2 500 MW. Im Bereich Solarenergie sollen maximal 2 500 MW Leistung pro Jahr neu entstehen dürfen. Die früheren Netzengpassgebiete sollen als Netzausbaugebiete besondere Aufmerksamkeit erhalten.
Keine Einigung gab es für die Stromgewinnung aus Biomasse. Weiterhin stehen einer Ausbaugrenze von 100 MW brutto im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die Forderung der Verbände von mindestens 100 MW netto beziehungsweise der Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums über 300 MW brutto und weitere Forderungen aus Bayern gegenüber. Ungeklärt ist außerdem der Startpunkt der Ausschreibungen für die Förderung von Bioenergie. Selbst die Ausweitung der Ausschreibung auf Bestandsanlagen soll dem Vernehmen nach wieder zur Disposition stehen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hält trotz der offenen Fragen weiter an seinem Zeitplan fest und will einen Kabinettsbeschluss zur Novelle am nächsten Mittwoch herbeiführen. AgE
(02.06.2016)