In Brüssel geht das Ringen um die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in die nächste Runde. Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Dienstagabend mitteilte, wird sich voraussichtlich am 23. Juni - gegebenenfalls einen Tag später - ein Berufungsausschuss mit der Thematik befassen. Ein solches Gremium kann die Brüsseler Behörde immer dann einberufen, wenn die Fachausschüsse nicht entscheidungsfähig sind. Auch bei der jüngsten Brüsseler Sitzung des zuständigen Ausschusses am Montag hatte es keine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag für eine Verlängerung der Zulassung des Herbizidwirkstoffs gegeben.
Wie in den Fachausschüssen, so sind auch in dem Berufungsausschuss die 28 Mitgliedstaaten mit jeweils einer Stimme vertreten, und Stellungnahmen erfordern eine qualifizierte Mehrheit. Gibt der Berufungsausschuss eine befürwortende Stellungnahme ab, so erlässt die Kommission die Verordnung. Kommt keine Stellungnahme zustande, kann die EU-Behörde nach den bestehenden Komitologie-Vorschriften die Verordnung erlassen.
Offenbar befürchtet der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis Letzteres. Er wies darauf hin, dass sich im Fachausschuss immerhin 20 Länder für seinen jüngsten Vorschlag ausgesprochen hätten. Demzufolge sollte Glyphosat zunächst für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten - bis zur Vorlage eines Gutachtens der EU-Chemieagentur - zugelassen werden. Außerdem stellte Andriukaitis klar, dass die Kommission ihr Möglichstes tue, eine passende, auf solider wissenschaftlicher Grundlage stehende Lösung in der Streitfrage zu finden. AgE
(09.06.2016)