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Die Bundesregierung sieht die Schweinebranche im Hinblick auf das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 zum Handeln gefordert. Es wird nicht klappen, den Schalter erst am 31. Dezember 2018 umzulegen, warnte die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, auf der gestrigen Fachveranstaltung ihres Hauses und der QS Qualität und Sicherheit GmbH in Berlin. Die Umstellung müsse sich vielmehr über den gesamten noch verbleibenden Zeitraum vollziehen.
Flachsbarth rief die Beteiligten dazu auf, aktiv zu werden: Jeder einzelne Betroffene, ob Landwirt, Schlachter, Metzger, Verarbeiter, Einzelhändler, muss sich jetzt Gedanken machen, wie er selbst diese Herausforderung annimmt und die Umstellung umsetzt. In der Übergangszeit bis 2019 müsse die Umstellung der Verfahren aus den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette erfolgen. Dabei werde es insbesondere um deren praxisgerechten Einsatz in der Landwirtschaft gehen.
Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass mit der Kastration unter Narkose, der Immunokastration und dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast Alternativen mit jeweils Vor- und Nachteilen zur Verfügung stünden. Flachsbarth betonte die Notwendigkeit, dass diese Alternativen gleichberechtigt nebeneinander stünden: Jeder einzelne Landwirt sollte die Möglichkeit haben, aus diesen Alternativen die für ihn geeignete auszuwählen. Welches Verfahren im Einzelfall das beste sei, hänge unter anderem von den vorliegenden Bedingungen, Strukturen, Absatzwegen, Produkten und Erwartungen ab. AgE
(11.06.2016)