Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hält an. Nach Auffassung des von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt berufenen Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung (SRLE) wird der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des GAK-Gesetzes den Herausforderungen der ländlichen Räume nicht gerecht.
Der Entwurf verfehle das Ziel einer besseren und gezielteren Förderung ländlicher Gebiete, heißt es in einer Stellungnahme des Rates, die AGRA-EUROPE vorliegt. Wesentliche Kritikpunkte beziehen sich auf das vorgesehene zusätzliche Maßnahmenspektrum, die beschränkte Gebietskulisse für die neuen Maßnahmen sowie eine unzureichende Mittelausstattung einer erweiterten GAK. Zudem müsse das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgabe in ganzer Breite den Spielraum ausnutzen, den der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) eröffne.
Das Beratungsgremium schlägt vor, zusätzlich zu dem bestehenden Rahmen der GAK und ihrer agrarbezogenen Maßnahmen originäre Fördermöglichkeiten für nichtlandwirtschaftliche Klein- und Kleinstunternehmen zu schaffen. Eine Beschränkung auf Kleinstbetriebe der Grundversorgung wird abgelehnt. Eigenständige Fördermöglichkeiten müsse es ferner geben für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege. Schließlich müssten künftig auch Investitionen förderfähig sein, die einen Beitrag für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Regionen leisteten. Eine Begrenzung auf Gebiete, die besonders vom demografischen Wandel betroffen oder abgelegen sind, wird nicht befürwortet. AgE
(15.06.2016)