Bundesrat besteht auf Nachbesserungen beim EEG
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Der Bundesrat hat noch zahlreiche Änderungswünsche bezüglich der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In ihrer heute beschlossenen Stellungnahme spricht sich die Länderkammer mit Blick auf die Bioenergie vor allem für einen stärkeren Investitionsschutz für bestehende Anlagen aus und fordert ein Mitspracherecht der Bundesländer beim nachgelagerten Ordnungsrecht. So soll sich die geforderte Sicherheit im Gebotsverfahren nicht durch die Multiplikation der Gebotsmenge mit 60 Euro/kWh, sondern lediglich mit 30 Euro/kWh errechnen. Durch den geringeren Betrag soll die Akteurs- und Anlagenvielfalt erhalten bleiben.
Bei kleineren Gülleanlagen will die Länderkammer nicht die vorgesehene installierte Leistung, sondern die Bemessungsleistung bei der Wertbestimmung zugrunde legen. Dadurch sollen die Anlagen flexibler gefahren und die Wärme bei Bedarf stärker genutzt werden können. Die Befreiung von der EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom soll für Bestandsanlagen auch nach einer nachträglichen Erweiterung der Anlage, dem Austausch eines Blockheizkraftwerkes oder nach einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Ein Deckel bei der Flexibilisierungsprämie für Biogasanlagen auf 1 350 MW wird abgelehnt.
Nicht zuletzt wollen die Bundesländer auch bei der Ausgestaltung der Ausschreibeverfahren für Biomasseanlagen ausreichend berücksichtigt werden und pochen deshalb auf die Zustimmungsbedürftigkeit der betreffenden Rechtsverordnung. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte sich für deutlich mehr Änderungen ausgesprochen. Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt, damit die EEG-Novelle noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden kann. Der Kabinettsbeschluss ist dem Bundestag bereits zugeleitet worden; die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht. AgE
(20.06.2016)