Angesicht der Ersten Lesung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016 morgen im Bundestag hat sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) an die Parlamentarier gewandt und nochmals auf die seiner Meinung nach strittigen Punkte hingewiesen. In einem Brief an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Dr. Peter Ramsauer, sowie an weitere Abgeordnete hob DRV-Präsident Manfred Nüssel unter anderem den aus Sicht des Verbandes nötigen Korrekturbedarf bei der besonderen Ausgleichsregelung hervor. Die Einordnung der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft in die Anlage 4 des EEG 2014 beachte die Handelsintensität nicht ausreichend. Die betroffenen Unternehmen erhielten eine geringere Entlastung als ihnen europarechtlich zustehe, beklagte Nüssel.
Darüber hinaus muss dem Raiffeisenverbandspräsidenten zufolge sichergestellt werden, dass Energieeffizienzmaßnahmen nicht dazu führen, dass Unternehmen allein aus diesem Grunde ihre Befreiung von der EEG-Umlage verlieren.
Nüssel betont zudem, dass der DRV ausdrücklich die Einführung des Ausschreibungsmodells für die Biomasse begrüße. Die Verordnungsermächtigung sollte aber so gestaltet werden, das nur die fachlich notwendigen Ressorts der Bundesregierung über den Erlass der Verordnung zu entscheiden hätten. Derzeit ist die gesamte Bundesregierung im Gesetzesentwurf genannt. AgE
(24.06.2016)