Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die der Bundestag heute beschlossen hat. Positiv wertet der Verband insbesondere die Herausnahme von Saisonarbeitskräften bei der für die Verschonung von Betriebsvermögen entscheidenden Lohnsummenregelung. Auch die grundsätzliche Beibehaltung der Möglichkeiten zur Verschonung betrieblicher Vermögen sei positiv zu beurteilen.
Mit den jetzt gefundenen Regelungen ist auch in Zukunft die nachhaltige Entwicklung unserer bäuerlichen Betriebe im Erb- und Schenkungsfall gesichert, erklärte der Vorsitzende des DBV-Ausschusses für steuerpolitische Fragen, Norbert Schindler. Die Hofnachfolge werde auch in Zukunft durch das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht behindert. Die Möglichkeiten, landwirtschaftliche Betriebe steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen zu können, bleibt grundsätzlich erhalten, betonte Schindler.
Entscheidend ist für den CDU-Bundestagsabgeordneten auch, dass Betriebsinhaber und Nachfolger nun endlich Gewissheit erhielten, wie das künftig ausgestaltete Erbschaftsteuerrecht sich auf die Unternehmensnachfolger auswirke. Die Länder sind laut Schindler jetzt gut beraten, dem Gesetzesvorschlag des Bundestages zeitnah zuzustimmen, um die langjährige Debatte über die Erbschaft- und Schenkungsteuer endgültig zum Abschluss zu bringen. AgE
(27.06.2016)