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Die Entscheidung der EU-Kommission, anstelle einer erneuten Genehmigung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat zunächst mit einer sogenannten technischen Verlängerung für 18 Monate zu arbeiten, hat der Industrieverband Agrar (IVA) als unbefriedigende Zwischenlösung kritisiert. Zwar sei für Industrie, Handel und Landwirtschaft so wieder Planungssicherheit bis Ende kommenden Jahres geschaffen worden; juristisch zwingend sei jedoch eine umfassende Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids für 15 Jahre, so der Verband in einer Reaktion auf die heutige Entscheidung der Kommission.
In der Europäischen Union haben wir das weltweit strengste Pflanzenschutzrecht, in dessen Mittelpunkt eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Wirkstoffe und Mittel steht, erklärte IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. Der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit sei im Glyphosat-Verfahren allerdings mehrfach mit Füßen getreten worden.
Der IVA erneuerte seine Kritik an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. Sie habe im Mai 2016, kurz vor der entscheidenden Abstimmung in Brüssel, zur Begründung der deutschen Enthaltung vermeintlich ungeklärte Gesundheitsfragen angeführt und gefordert, dass auf die Einstufung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gewartet werden müsse.
Die Öffentlichkeit habe allerdings nicht erfahren, dass zu diesem Zeitpunkt die deutschen Behörden, darunter auch das Umweltbundesamt, längst ein entsprechendes Dossier erarbeitet und bei der ECHA eingereicht hätten, erklärte der IVA mit Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.
Unter Verweis auf Aussagen von Bundesbehörden wie dem Umweltbundesamt habe die Bundesregierung behauptet, dass für den Wirkstoff Glyphosat eine Einstufung als kanzerogen nicht notwendig sei, so Koch-Achelpöhler. Hier stelle sich die Frage, ob die Ministerin dem wissenschaftlichen Urteil der eigenen Behörde nicht traue. AgE
(30.06.2016)