Kleine Jagdgesetznovelle gibt Jägern Rechtssicherheit

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Das offenbare Nichtzustandekommen einer großen Jagdgesetznovelle hat neben den Jägern auch bei Vertretern von CDU und SPD für Unmut gesorgt. Geeinigt haben sich die Fraktionen aber auf einen Kompromiss für eine kleine Novelle, um Rechtssicherheit für die Besitzer halbautomatischer Waffen zu schaffen. Nach zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, nach denen Jäger keine halbautomatischen Waffen mit wechselbaren Magazinen mehr besitzen dürfen, war Rechtsunsicherheit entstanden.
Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Stockhofe, erklärte gegenüber AGRA-EUROPE auf Anfrage, es sei wichtig, dass für Besitzer von halbautomatischen Waffen endlich Rechtssicherheit herrsche. Jetzt könnten in der bevorstehenden Drückjagdsaison die Selbstladebüchsen wieder legal benutzt werden. Die Abgeordnete bedauerte es zugleich „außerordentlich“, dass dies nicht im Rahmen der großen Novelle des Bundesjagdgesetzes festgeschrieben worden sei. Stockhofe wies darauf hin, dass über zwei Jahre hinweg „schwierige Verhandlungen“ geführt worden seien. Am Ende sei eine Lösung gefunden worden, „mit der alle Leben konnten, außer“ dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer.
Die CDU-Abgeordnete kündigte an, dass sie sich weiter für eine große Novelle noch in dieser Legislaturperiode stark machen werde. Nach ihrer Einschätzung sind hierzulande „endlich“ einheitliche Standards bei Jägerausbildung, bleifreier Munition und Schießübungsnachweis erforderlich.
Auch die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Petra Crone, übte gegenüber AGRA-EUROPE deutliche Kritik an Seehofer. Nach ihren Worten spielt der bayerische Ministerpräsident „wieder einmal Opposition“ in der Bundesregierung und „geht sogar in einen offenen Machtkampf mit seinem eigenen Minister“. Crone begrüßte, dass nun zumindest Rechtssicherheit für Besitzer von Selbstladebüchsen im Jagdgesetz hergestellt werde.
Weiter in der Schwebe bleibt laut Crone die Änderung des Bundeswaldgesetzes. Sie plädierte dafür, die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Rundholzverfahren in Baden-Württemberg abzuwarten, bevor man hier einer Gesetzesänderung zustimme, die bundesweite Bedeutung habe. AgE (02.07.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl